Anwalt für Vertragsrecht in Trier

Vertragsrecht betrifft jeden!

Haben Sie sich schon mal vor Augen geführt, wie viele Verträge Sie im Laufe Ihres Lebens eingehen? Egal, ob beim privaten Online-Shopping, einer Reisebuchung oder einem beruflichen Arbeitsvertrag – immer steht eine Vertragsvereinbarung dahinter. Viele werden nicht einmal schriftlich geschlossen, wie beispielsweise bei einem normalen Einkauf. Aber so einfach das klingt, wenn ein Problem über den Umfang eines Vertrages auftaucht, dann wird es schnell sehr kompliziert. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Vertragsrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Trier zu geben. Lassen Sie sich beraten.

Das Vertragsrecht regelt Probleme, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung eines Vertrages entstehen können. Gängige Vertragsarten sind Mietverträge, Kaufverträge, Darlehensverträge, Dienstverträge, Franchisevereinbarungen und Arbeitsverträge. Das Problem: Viele Verträge lassen sich über den tatsächlichen Vertragsinhalt ganz unterschiedlich lesen und interpretieren. Meine Rechtsanwaltskanzlei in Trier unterstützt Sie schon bei der Ausarbeitung Ihrer Verträge, um im Vorfeld Konflikte zu vermeiden. Mein Ziel ist es, dass Sie bei der Vertragsgestaltung mit dem Aufsetzen von Verträgen eindeutige und unmissverständliche Regelungen aufnehmen, um mögliche Streitpunkte auszuschließen. Meine Leistungen als Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus Trier reichen von der Gestaltung von standardmäßig verwendbaren Verträgen (zum Beispiel AGB) bis zu maßgeschneiderten, hochkomplexen Vertragswerken. Denn oft tauchen Probleme auf, da Verträge unklar, nicht umfassend oder in Teilbereichen gar nicht formuliert wurden. Als Anwalt meiner Kanzlei in Trier bin ich genau der richtige Ansprechpartner für Sie und berate Sie gerne.

Wichtig: Sie sind mittellos und suchen meine Hilfe? Beantragen Sie vor Ihrem Anruf bei mir einfach einen Beratungshilfeschein bei Ihrem örtlichen Amtsgericht und wenden sich dann an mich für einen zeitnahen Termin.

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Warum ein Anwalt für Vertragsrecht für Sie wichtig ist

Wussten Sie, dass bei wirtschaftlich wichtigen oder großen Verträgen die Kosten der anwaltlichen Unterstützung bei der Vertragsgestaltung häufig deutlich geringer sind als ein eventuell später auftretender Rechtsstreit? Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Vertragsrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Trier eine umfassende Beratung und Vertretung in vertragsrechtlichen Angelegenheiten.

Als Ihr Anwalt für Vertragsrecht aus Trier können wir gemeinsam die für Sie passgenauen Verträge ausarbeiten, die 100% Ihren Wünschen entsprechen, aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Möchten Sie einen Vertrag gestalten? Möchten Sie einen Vertrag überprüfen lassen? Dann prüft meine Anwaltskanzlei in Trier das vorliegende Vertragswerk auf mögliche Fallstricke oder Komplikationen. Gerne berate ich Sie als Rechtsanwalt auch bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge.

Aber auch im Streitfall ist meine Kanzlei für Vertragsrecht in Trier an Ihrer Seite: Ich bin Spezialist bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen oder Schadensersatzansprüchen und bei der Abwehr von Forderungen. Als Ihr Anwalt für Vertragsrecht vertrete ich meine Mandanten außergerichtlich, aber auch bei Auseinandersetzungen mit ihren Kunden, Lieferanten oder Vertriebspartnern vor Gericht. Gerne übernehme ich Einzelmandate, ich biete meinen Service aber auch als langfristiger Partner für Ihr Unternehmen an. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Vertragsrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung vertragsrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Trier kompetent in allen Bereichen des Vertragsrechts.

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Themen im Vertragsrecht

Dienstverträge

Bei der Erstellung eines Dienstvertrages können viele rechtliche Hürden auftreten. Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht unserer Kanzlei in Trier gelingt es Ihnen, diese zu überwinden und bei der Vertragsgestaltung auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen.

Im deutschen Recht gilt ein Dienstleistungsvertrag als abgeschlossen, sobald eine der Vertragsparteien sich zur Erbringung bestimmter Dienstleistungen verpflichtet und die andere Partei der Entrichtung der festgelegten Vergütung zugestimmt hat.

Dies schließt selbstständige sowie nichtselbstständige; abhängige, selbstbestimmte oder fremdbestimmte Leistungen ein.

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Charakteristisches Beispiel eines Dienstleistungsvertrags stellt der Arbeitsvertrag dar. Dieser unterscheidet sich im Vergleich zum freien Dienstleistungsvertrag allerdings dadurch, dass der Vertragsnehmer keine Verpflichtung über selbstständige Dienste eingeht.

Gängige Dienstleistungsverträge sind – neben dem Arbeitsvertrag – z. B. der Behandlungsvertrag, der Mandatsvertrag mit einem Rechtsanwalt, Lehrverträge (speziell Fernunterricht) sowie der Telekommunikationsvertrag (z. B. Mobilfunkverträge). Demgegenüber ist der Architektenvertrag, abweichend von dem, was oft angenommen wird, kein Dienstleistungsvertrag, sondern ein Werkvertrag mit Dienstleistungsanteilen.

Bei diesem Vertragsdschungel ist es leicht, den Überblick zu verlieren. Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus Trier schlage ich Ihnen einen Weg durchs Dickicht und helfe, die für Ihre Situation ideale Vertragsform zu finden.

Gewährleistung

Als Käufer einer Ware erwarten Sie ein einwandfreies Produkt ohne Mängel. Was aber tun, wenn dies nicht so ist? Und ab wann schalte ich einen Rechtsanwalt ein?

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Wenn zum Zeitpunkt der Übergabe einer Ware diese einen Mangel aufweist, dann können Sie als Käufer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Grundsätzlich haben Sie als Käufer zwei Jahre Gewährleistungsanspruch ab der Übergabe. Bei Mängeln an der Ware haben Sie das Recht, eine Reparatur oder die Lieferung einer neuen Ware gegen Rückgabe der defekten Ware einzufordern. Sollte sich der Verkäufer weigern, Ihnen diese Ansprüche zuzugestehen, dann sollten Sie sich unbedingt beraten lassen und eine juristisch kompetente Vorgehensweise planen. Melden Sie sich bei unserer Rechtsanwaltskanzlei in Trier für einen Erstkontakt.

Kaufvertrag

„Ich habe ein Produkt, du bezahlst einen Preis für den Erwerb“ – so einfach könnten Rechtsgeschäfte mittels Kaufverträgen sein. Oft sind sie das auch, doch manchmal geraten Sie in Situationen, die undurchsichtig erscheinen. Hier kann ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus meiner Kanzlei in Trier für Durchblick sorgen.

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Als Kaufvertrag gilt ein standardisierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts betreffend die Vereinbarung der Vertragsparteien hinsichtlich eines Kaufobjekts. Die rechtlichen Details werden mittels der §§ 433 bis 479 des BGB geregelt. Kaufobjekte können Gegenstände, Rechte, Forderungen oder sonstige Vermögenswerte sein. Die Zahlung des Kaufpreises verhält sich dazu proportional.

Es existieren eine ganze Reihe an Sonderformen von Kaufverträgen. Beispielsweise Kreditkäufe, Barkäufe oder Kauf auf Probe. Jede Unterart birgt ihre eigenen Herausforderungen, die Ihnen ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht gerne ausführlich erklärt.

Rücktritt

Manchmal ist es einfach sinnvoll, von einem Vertrag zurückzutreten. Aber wie und unter welcher Voraussetzung ist das für Sie möglich? Birgt ein Rücktritt Gefahren?

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Sie denken über den Rücktritt aus einem Vertrag nach? Grundsätzlich gilt immer: ein geschlossener Vertrag muss eingehalten werden. Trotzdem erlaubt der Gesetzgeber unter speziellen Voraussetzungen den Widerruf oder den Rücktritt von einem Vertrag. Unser Rechtsanwalt für Vertragsrecht berät Sie und hilft Ihnen einen rechtssicheren Widerruf zu formulieren.

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Schadensersatz

Das Auto wurde in der Werkstatt verkratzt, Ihr Architekt hat sich bei der Planung vertan? Beide Fälle können Sie zu einem Berechtigten für Schadensersatz machen. Aber wie macht man diesen am besten geltend?

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Schadensersatzansprüche entstehen häufiger, als Sie denken. Denn sie können sowohl aufgrund materieller als auch immaterieller Schäden vorliegen. Bei den meisten Fällen mit Schadensersatz handelt es sich um Vermögens- oder Körper- und Gesundheitsschäden.

Sie möchten Schadensersatz einfordern? Oder wurden Sie auf Schadensersatz verklagt? In beiden Fällen ist unsere Rechtsanwaltskanzlei für Vertragsrecht in Trier ein starker Partner, wenn es um die Abwehr eines Anspruches oder das Einklagen eines Schadensersatzes geht. Wir beraten Sie gerne.

Verbrauchsgüterkauf

Der Kauf von Verbrauchsgütern erscheint vielen als ein sehr simpler Vorgang. Doch auch hier lauern Fallstricke, die sich mit der Hilfe eines Rechtsanwalts für Vertragsrecht aus Trier umgehen lassen. Entsprechend der gesetzlichen Formulierung des § 474 Abs. 1 BGB existieren zwei grundlegende Voraussetzungen.

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  1. 1. Einerseits muss der Käufer ein Verbraucher sein, das bedeutet, dass der Käufer eine bewegliche Sache für Privatzwecke erwerben muss. Das bewegliche Gut kann sowohl neu als auch gebraucht sein. Unbewegliche Güter fallen nicht unter den Verbrauchsgüterkauf.
  2. 2. Die zweite Voraussetzung ist, dass der Verkäufer Unternehmer ist, also die Veräußerung der beweglichen Sache zu geschäftlichen Zwecken erfolgt. Doch nicht immer lässt sich diese Trennung klar vollziehen. Als Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus meiner Kanzlei in Trier kann ich Ihnen hierbei Hilfestellung bieten.

So muss der Unternehmer nicht zwingend ein Verkäufer sein, der in erster Linie den Verkauf beweglicher Sachen als Haupttätigkeit ausübt. Der Verbrauchsgüterkauf ist nicht allein den gewerblichen Verkäufern vorbehalten. Grundsätzlich besteht ein Verbrauchsgüterkauf auch dann, wenn ein Unternehmer eine bewegliche Sache an einen Verbraucher in Ausübung eines branchenfremden Nebengewerbes verkauft.

Zögern Sie nicht und wenden Sie sich bei weiteren Fragen an mich als Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Trier!

Vertragsabschluss

Wussten Sie, dass es im täglichen Leben andauernd zu Vertragsabschlüssen kommt? So ganz nebenbei? Ein rechtswirksamer Vertrag ist schnell geschlossen, ob durch eine übereilte Unterschrift oder durch einen unüberlegten Klick im Internet. Aber nicht jeder Vertragsabschluss stellt sich als optimal für uns raus. Also was tun?

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Damit es zu einem rechtsgültigen Vertragsabschluss kommt, muss ein Angebot verbindlich angenommen worden sein. Auch beim Onlinekauf kommt ein Vertragsabschluss zustande, zum Beispiel durch das Ausfüllen eines Bestellformulars und das Abschicken der Bestellung. Aber oft tauchen versteckte Kosten, undurchsichtige Laufzeiten oder Mängel auf. Lassen Sie sich von unseren Experten für Vertragsrecht umfassend beraten – auch wenn es um das Verfassen eigener Verträge bei der Vertragsgestaltung oder wasserdichter AGBs geht. Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Trier beraten Sie gerne.

Wussten Sie, dass es im täglichen Leben andauernd zu Vertragsabschlüssen kommt? So ganz nebenbei? Ein rechtswirksamer Vertrag ist schnell geschlossen, ob durch eine übereilte Unterschrift oder durch einen unüberlegten Klick im Internet. Aber nicht jeder Vertragsabschluss stellt sich als optimal für uns raus. Also was tun?

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Damit es zu einem rechtsgültigen Vertragsabschluss kommt, muss ein Angebot verbindlich angenommen worden sein. Auch beim Onlinekauf kommt ein Vertragsabschluss zustande, zum Beispiel durch das Ausfüllen eines Bestellformulars und das Abschicken der Bestellung. Aber oft tauchen versteckte Kosten, undurchsichtige Laufzeiten oder Mängel auf. Lassen Sie sich von unseren Experten für Vertragsrecht umfassend beraten – auch wenn es um das Verfassen eigener Verträge oder wasserdichter AGBs geht. Unsere Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Trier beraten Sie gerne.

Vertragsfreiheit

Im deutschen Zivilrecht ist die Vertragsfreiheit eine wichtige Ausgestaltung der geschützten Privatautonomie. Es bedeutet, das Recht eines Unternehmens selbstständig entscheiden zu können, ob und mit wem ein Vertrag unter welchen Bedingungen abgeschlossen wird.

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Die Vertragsfreiheit gestattet jedem, mit anderen Verträge abzuschließen, die hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und des Vertragspartners frei bestimmt werden können. Wichtig ist jedoch, dass diese nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und Wertungen wie z.B. gegen die guten Sitten verstoßen. Bestimmte Personengruppen werden geschützt. So frei Sie Ihre Verträge nach dem deutschen Recht auch gestalten können – es gibt ein paar Einschränkungen! Die Anwälte für Vertragsrecht aus unserer Kanzlei in Trier helfen Ihnen sehr gerne bei einer rechtssicheren und doch individuellen Vertragsgestaltung.

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Vertragsverletzung

Jeder schließt Verträge: täglich und mehrfach. Probleme tauchen immer dann auf, wenn eine Partei eine Vertragsverletzung begeht. Dies ist der Fall, wenn die erbrachte Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht oder auch, wenn sie nicht bezahlt wird. Dabei stellt sich schnell die Frage: Ist der Vertrag dadurch komplett hinfällig? Kann der Gläubiger weiterhin auf die Vertragserfüllung bestehen? Oder kann er Schadensersatz fordern?

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Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Vertragsverletzung in Ihrem Fall vorliegt, dann kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Trier, um ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Vielleicht kann eine Minderung des Preises oder ein Rücktritt vom Vertrag erreicht werden – manchmal sogar zusätzlich Schadensersatz. Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten! Denn als Faustregel gilt: Je bedeutsamer der Vertrag, desto wichtiger ist eine qualifizierte Einschätzung der juristischen Position.

Jeder schließt Verträge: täglich und mehrfach. Probleme tauchen immer dann auf, wenn eine Partei eine Vertragsverletzung begeht. Dies ist der Fall, wenn die erbrachte Leistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht oder auch, wenn sie nicht bezahlt wird. Dabei stellt sich schnell die Frage: Ist der Vertrag dadurch komplett hinfällig? Kann der Gläubiger weiterhin auf die Vertragserfüllung bestehen? Oder kann er Schadensersatz fordern?

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Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Vertragsverletzung in Ihrem Fall vorliegt, dann kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Trier, um ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Vielleicht kann eine Minderung des Preises oder ein Rücktritt vom Vertrag erreicht werden – manchmal sogar zusätzlich Schadensersatz. Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten! Denn als Faustregel gilt: Je bedeutsamer der Vertrag, desto wichtiger ist eine qualifizierte Einschätzung der juristischen Position.

Widerruf

Verträge sollten gewahrt werden, so lautet der Grundsatz im deutschen Rechtssystem. Verbraucher erhalten jedoch in einigen Fällen die Gelegenheit, von abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten. Die dafür grundlegende Norm findet sich im § 355 des BGB. Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus meiner Kanzlei in Trier kann hier im Zweifelsfall weiterhelfen.

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Wer zum Beispiel den Vertrag per Telefon, Internet oder an der Haustür unterzeichnet hat, kann ihn in der Regel widerrufen. Dabei müssen Sie nicht rechtfertigen, warum Sie vom Vertrag zurücktreten wollen. Vielmehr sind Sie verpflichtet, dem Vertragspartner mitzuteilen, dass Sie vom Vertrag zurücktreten. Dies sollte möglichst schriftlich erfolgen.

Nicht immer ist die Sachlage eindeutig. Für diese Situationen steht Ihnen ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht aus meiner Kanzlei in Trier tatkräftig zur Seite.

Gerade bei im Ladengeschäft geschlossenen Verträgen kann das Vertragsrecht etwas undurchsichtig werden. Denn ein grundsätzliches, gesetzliches Widerrufsrecht existiert hier nicht und in vielen Fällen sind Sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Etwas anders sieht es hingegen bei Verträgen über Finanzierungen aus, die im Ladengeschäft unterzeichnet werden, beispielsweise der ratenfinanzierte Kauf eines Handys. Hier tritt das Widerrufsrecht in Kraft.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie einen Vertrag widerrufen dürfen? Für die Beantwortung dieser und anderer Fragen rund ums Thema Vertragsrecht, stehe ich Ihnen mit als Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Trier gern zur Verfügung.

Martin Scheibner, Rechtsanwalt in Trier
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