Anwalt für Steuerrecht in Trier

Steuerhinterziehung? Betriebsprüfung? Selbstanzeige?

Sie haben in Ihrer Steuererklärung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht? Was sich erst einmal nach einem Kavaliersdelikt anhört, kann tatsächlich sehr schnell eine Reihe an steuerstrafrechtlichen Ermittlungen nach sich ziehen. Und diese sind nicht unbedeutend, denn sie können existenzbedrohend werden. Ein Anwalt für Steuerrecht in Trier kann so eine Eskalation verhindern. Egal, ob Sie als Privatperson oder Unternehmer beschuldigt werden, ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung ist ein ernstes juristisches Problem und kann im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe führen. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Steuerrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Trier zu geben.

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Die bekannteste Steuerstraftat ist die Steuerhinterziehung. Sie ist nicht wie zu erwarten im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, sondern in § 370 der Abgabenordnung (AO). Ein Steuerstrafverfahren ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, mit dem die ermittelnde Behörde prüft, ob gegen Sie Anklage vor einem Gericht erhoben werden muss.

Ihnen wird eine Steuerstraftat vorgeworfen? Dann sollten Sie unverzüglich reagieren und einen Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht kontaktieren. Ein frühzeitiges Handeln ist im Bereich des Steuerstrafrechts sehr wichtig. Da das Steuerrecht ein sehr komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet ist, benötigen Sie einen Rechtsbeistand, der eine besondere steuerrechtliche Qualifikation vorweist. Ein Anwalt für Strafrecht kann einen Anwalt für Steuerrecht in dieser Hinsicht nicht ersetzen. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Steuerrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Trier eine umfassende Beratung und Vertretung in steuerrechtlichen Angelegenheiten.

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Ihr Anwalt für Steuerrecht auch für strafrechtliche Probleme

Meine Kanzlei für Steuerrecht in Trier hat eine umfassende Expertise in steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren. Ich weiß, wie ich Ihre Interessen vor Finanzämtern, Ermittlungsbehörden und Gerichten wahre. Dies ist eine essentielle Bedingung für eine gute Verteidigung meiner Mandanten.

Ich unterstütze Sie als Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht sowohl bei Ihrem steuerstrafrechtlichen Verfahren als auch bei der steuerlichen Abwicklung Ihres Falles. Warum das zentral für Ihre Verteidigung ist? Oft kommt es vor, dass man zwar vor dem Strafgericht glimpflich davonkommt, danach jedoch überhöhte Steuerforderungen zahlen muss. Um dies zu vermeiden, stehe ich Ihnen zur Seite.

Melden Sie sich sofort bei meiner Kanzlei für Steuerrecht in Trier, wenn es um eine Verhaftung, Hausdurchsuchung, Haftprüfung, unangemeldete Steuerprüfung oder die Verkündung des Haftbefehls bei Steuerbelangen geht.

Egal, ob es um eine Selbstanzeige oder im schlimmsten Fall um eine Verhaftung geht – ich kümmere mich als Ihr Rechtsanwalt für Steuerrecht in Trier.

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Themen im Steuerrecht

Airbnb-Selbstanzeige

Die Idee, seine leer stehende Wohnung im Netz zur zeitweisen Nutzung anzubieten, klingt toll und bringt ein paar zusätzliche Euro auf dem Konto. Klar sollte aber auch sein: Wer Einkünfte mit der Vermietung über Netzportale wie Airbnb erzielt, muss diese auch versteuern. Diese Mietzahlungen sind Einkünfte, bei denen das Finanzamt seinen Teil abbekommen möchte. Wer das als Airbnb-Vermieter bisher nicht wusste oder ignoriert hat, sollte schnell handeln und seine Steuerzahlung nachholen. Warum dies auf einmal so wichtig wird und Sie schnell einen Anwalt für Steuerrecht kontaktieren müssen?

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Wie bei den Steuer-CDs aus der Schweiz, erhielt auch dieses Mal die Steuerfahndung Hamburg von Airbnb Daten zu deutschen Vermietern. Diese wurden oder werden nun an die zuständigen Finanzbehörden der einzelnen Bundesländer weitergegeben. Wer schnell war, konnte eine drohende Strafe wegen Steuerhinterziehung mildern.

Grundsätzlich gilt nämlich immer: Wer Räume seiner Wohnung oder seines Hauses vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese müssen im Rahmen der Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Aus dem Schneider sind jene Vermieter, die unter eine bestimmte Bagatellgrenze fallen, die für Einnahmen aus vorübergehender (Unter-) Vermietung eigengenutzter Immobilien bei insgesamt 520 Euro pro Kalenderjahr liegt.

Alle, die über dieser Grenze sind und bei ihrer Steuererklärung ihre Einnahmen durch Airbnb nicht oder unrichtig erklärt und dadurch eine Steuerverkürzung bekommen haben, sollten jetzt unbedingt einen Anwalt für Steuerrecht kontaktieren. Denn so harmlos es klingt: In diesem Fall liegt Steuerhinterziehung vor.

Steuerhinterziehung ist kein Bagatelldelikt, sondern eine Straftat, die mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet wird. Das Strafmaß hängt vom Einzelfall ab – aber in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Lassen Sie sich von einem Spezialisten für Steuerrecht beraten, damit zur Nachzahlung der hinterzogenen Steuern und deren Hinterziehungszinsen nicht noch eine saftige Strafe kommt. Ich bespreche gerne mit Ihnen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige, also einer freiwilligen Selbstanzeige, bei der alle Nicht-Erklärungen nachgeholt werden und alle dazu gehörenden besonderen Voraussetzungen dafür. Rufen Sie mich an, ich unterstütze Sie!

Datenaustausch Türkei

Nach der Schweiz und Liechtenstein trifft es nun auch die Türkei. Seit Dezember 2020 nimmt die Türkei am automatischen Informationsaustausch zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerverkürzung teil und so werden im Rahmen des Datenaustausches Informationen zu Konten in der Türkei an deutsche Steuerbehörden übermittelt.

Sie betrifft diese Kooperation oder Sie haben Angst, dass Sie ins Fadenkreuz der Ermittlungen gelangen könnten?

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Der Grund für den Informationsaustausch mit der Türkei ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Getauscht wird dabei Wissenswertes zu Kontoinhabern, Kontoständen, Kapitalerträgen, wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen. Ab Dezember 2020 sind die türkischen Finanzinstitute (Banken und Versicherungen) nun gesetzlich verpflichtet, die Daten an eine in der Türkei zentral zuständige Stelle weiterzugeben. Diese Stelle sendet daraufhin die steuerrelevanten Daten an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Werden diese Daten in Deutschland ausgewertet, wird dies in vielen Fällen zu Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren führen. Wollen Sie sicher sein, was Ihnen als Betroffenem nun droht? Möchten Sie Ermittlungen durch die Steuerfahndung vorbeugen? Dann kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Steuerrecht und lassen Sie sich bezüglich möglicher Konsequenzen umfassend beraten und notfalls auch vertreten.

Einspruchsverfahren

Das Einspruchsverfahren ist ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, das der Gesetzgeber im Steuerrecht verankert hat. Das bedeutet im ersten Schritt: Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen. Nur dann, wenn dieser Einspruch nicht das gewünschte Ergebnis bringt, wird eine Klage vor den Finanzgerichten eingereicht. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheides. Sie brauchen Hilfe und Unterstützung bei Ihrem Einspruchsverfahren?

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Als Anwalt für Steuerrecht vertrete ich Sie im Einspruchsverfahren gegen das Finanzamt. Ich lege nicht nur für Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein, sondern übernehme auch Ihre Vertretung in einem bereits laufenden Einspruchsverfahren. Das kann auch dann notwendig sein, wenn Ihr Steuerberater bereits Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt hat und sich die Sache als rechtlich kompliziert herausstellt. In den meisten Fällen führt das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren zum Erfolg. Ich berate Sie bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten, formuliere den Einspruch und führe auf Wunsch die Kommunikation mit den Finanzbehörden. Auch bei Haftungsbescheiden setze ich mich für Sie zur Wehr.

Führung von Finanzgerichtsprozessen

Ihre Problemstellung: Das Einspruchsverfahren ist gescheitert. Es drohen massive Mehrsteuern. Es bleibt nur der Weg vor das Finanzgericht. Der Steuerbescheid muss angefochten und es muss die Aussetzung der Vollziehung erreicht werden.

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Meine Problemlösung: Ich vertrete Sie vor dem Finanzgericht. Ich bereite den steuerlichen und tatsächlichen Sachverhalt vollständig auf und begründe eine vom Finanzamt abweichende rechtliche Bewertung.

Ich stelle meine Erfahrungen in Finanzgerichtsprozessen in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung in den Dienst der gemeinsamen Sache.

Zu meinem Leistungsprofil im Bereich der finanzgerichtlichen Prozessführung gehören insbesondere:

  • Beratung hinsichtlich der zu erwartenden Prozessrisiken eines finanzgerichtlichen Prozesses
  • Vertretung im finanzgerichtlichen Prozess
  • Gerichtlicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Steuerbescheide.

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Geldwäsche

Denkt man an Geldwäsche, dann verbindet man damit die Mafia, Banden und riesige Geldsummen. Aber nicht nur organisierte Kriminelle begehen Geldwäsche, sondern jeder Bürger kann diese betreiben.

Unter Geldwäsche versteht man das Hineinbringen von illegal erwirtschaftetem Geld in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dies ist strafbar und ist im Strafgesetzbuch § 261 geregelt. Denn illegal erwirtschaftete Finanzmittel dürfen nicht den Anschein der Legalität bekommen. Geldwäsche hört sich unverfänglich an, ist jedoch eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet wird. In besonders schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

Sie haben eine Vorladung wegen des Vorwurfs der „Geldwäsche“ erhalten? Ihr Haus wurde durchsucht? Oder gibt es eine Geldwäscheverdachtanzeige durch Ihre Bank? Dann sollten Sie den Ermittlungsbehörden nicht ohne einen Anwalt für Steuerrecht gegenübertreten.

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Der strafrechtliche Vorwurf der Geldwäsche und die Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte ist gemäß § 261 StGB gravierend. Neben profunden Kenntnissen der juristischen Situation ist die Erfahrung eines Rechtsanwaltes für Steuerrecht, sein Verhandlungsgeschick und sein Gespür für die Situation wichtig. Denn der Verdacht auf Geldwäsche kann in ganz unterschiedlichen Konstellationen auftauchen – zum Beispiel, weil die Bank aufgrund angeblich verdächtiger Kontobewegungen eine Geldwäscheverdachtsanzeige erstattet. Und auch bei Zollverstößen spielt Geldwäsche nicht selten eine Rolle.

Rufen Sie mich noch heute bei einem Vorwurf zur Geldwäsche an und vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin.

Selbstanzeige

Ähnlich wie die Kronzeugenregelung in der Strafjustiz hat die Selbstanzeige zum Ziel, eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die strafbefreiende Wirkung erfordert jedoch rechtzeitiges und schnelles Handeln Ihres Anwaltes und inhaltlich korrekte und vollständige Angaben von Ihrer Seite. Häufig treten Fragen auf, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Steuerrecht einer Kanzlei in Trier zu beauftragen.

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Anstoß für eine Selbstanzeige ist oft die Gefahr der Entdeckung, beispielsweise wegen einer angekündigten Betriebsprüfung im eigenen Betrieb oder bei einem Geschäftspartner. Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung zur straf- und bußgeldbefreienden Selbstanzeige, die Abwägung von Chancen und Risiken, die Prüfung der Verfolgbarkeit/Rechtzeitigkeit, die Formulierung der Anzeige und die sonstigen Maßnahmen zur Strafprophylaxe. Melden Sie sich umgehend bei meiner Kanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Trier.

Sozialversicherungsbetrug

Sozialversicherungsbetrug ist wie „Schwarzgeldzahlungen“ kein Kavaliersdelikt. Die Chance angeklagt zu werden, wird immer größer, da die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen illegaler Beschäftigungsverhältnisse in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Ihnen wird Sozialversicherungsbetrug vorgeworfen? Dann wenden Sie sich umgehend an einen Anwalt für Steuerrecht. Unterschätzen Sie nie die Folgen von Schwarzarbeit, da Sie als Arbeitgeber nicht nur nachzuversteuernde Lohnsteuer zu zahlen haben, sondern zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge. Sozialversicherungsrechtliche Forderung können existenzbedrohend sein!

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In den polizeilichen Statistiken steht das Nichtabführen von Arbeitnehmerbeiträgen an die Sozialkassen regelmäßig an oberster Stelle der am häufigsten verfolgten Wirtschaftsstraftaten. Ich weiß aus Erfahrung, dass die sozialversicherungsrechtlichen Forderungen Ihre Existenz zerstören können. Die Schadenshöhen sind dabei oft nicht eindeutig, da ihre Höhe häufig auf Schätzungen beruht, da die betroffenen Jahre zurückliegen oder detaillierte Aufzeichnungen fehlen. Anhand der aufgestellten Schätzung wird daraufhin die Strafe bemessen.

Ich weiß, dass diese Schätzungen oft pauschal sind. Für Sie besteht dadurch die Chance, die Höhe der Schätzungen zumindest teilweise durch einen substantiierten Sachvortrag infrage zu stellen. Als Anwalt für Sozialversicherungsbetrug helfe ich Ihnen schnell, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder die Zollfahndung bei Ihnen eine Durchsuchung durchführt. Handeln Sie schnell, um grundlegende Fehler zu vermeiden. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Steuerrecht, da Ermittlungsverfahren in dem Bereich oft unübersichtlich sind, da verschiedene Behörden eingebunden sein können (Zollbehörde, Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt, Steuerfahndung, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen und Arbeitsagenturen etc.). Meine Kanzlei vertritt Sie in allen Fragen der Schwarzarbeit und des Sozialversicherungsbetrugs.

Steuerfahndung

Es ist keine angenehme Situation, wenn im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens Beamte der Steuerfahndung ohne Ankündigung vor der Tür stehen und Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihre Büroräume durchsuchen. Seien Sie vorsichtig, denn Verhaltensfehler können schwerwiegende Folgen haben.

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Die Steuerfahndung (abgekürzt: Steufa) ist ein Teil der Landesfinanzbehörden. Ihre Aufgabe besteht darin, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten aufzuspüren. Die Steuerfahndung ist nur für Ermittlungen zu von den Bundesländern verwalteten Steuern zuständig. Alle anderen Ermittlungen zu Steuern, Zöllen und Abgaben, die vom Bund ausgehen, nimmt die Zollfahndung vor.

Im Fall einer Durchsuchung gilt immer: Ruhe bewahren. Die Beamten müssen Ihnen Zeit zum Überlegen und zur Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Steuerrecht gewähren.

Steuerstrafverfahren werden nie während der ersten Minuten gewonnen, aber häufig während der ersten Minuten verloren! Schalten Sie sofort einen Rechtsanwalt für Steuerrecht ein, der Ihnen genau erklärt, wie Sie sich in dieser Situation richtig verhalten!

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Steuerhinterziehung

Als Kanzlei für Steuerrecht bin ich auf das Steuerstrafrecht und damit im Besonderen auf die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO) spezialisiert. Danach heißt es: Strafbar macht sich, wer den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (Abs. 1 Nr. 1), wer die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (Abs. 1 Nr. 2) oder wer pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt (Abs. 1 Nr. 3) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Ihnen wird eine solche Tat vorgeworfen?

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Wichtig ist nun, ob es sich um einen vorsätzlichen Steuerverstoß handelt, welcher mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird, oder ob ein fahrlässiger Verstoß vorliegt, der mit einer Geldbuße versehen wird. Egal, ob es sich um eine Steuerhinterziehung durch eine Handlung („falsche Angaben machen“) oder eine Unterlassung („pflichtwidrig in Unkenntnis lassen“) handelt – kontaktieren Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht.

Steuerprüfung

Nach § 194 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) dient eine Außenprüfung (die sogenannte: Betriebsprüfung oder Steuerprüfung) der Ermittlungen der steuerlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen. Sie ist zulässig bei Personen, die einer gewerblichen, landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Damit ist klar, dass die Finanzverwaltung nahezu jeden „steuerlich prüfen“ kann, der nicht ausschließlich als Angestellter tätig ist.

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Jede Betriebsprüfung orientiert sich nach einem einheitlichen Muster: Anmeldung der Betriebsprüfung, die Betriebsprüfung vor Ort und die Schlussbesprechung nach der vollzogenen Betriebsprüfung. Lassen Sie sich schon im Vorfeld beraten, denn eine gute Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Prüfung kann zu hohe Steuernachforderungen verhindern.

Steuerstrafrecht

Mit dem Steuerstrafrecht kommen nicht nur Prominente in Berührung, sondern auch normale Steuerpflichtige können in den Fokus von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft geraten. Und das meist völlig unerwartet. Ein Steuerstrafverfahren kann schwerwiegende Folgen für die Existenz und die Zukunft des Betroffenen haben. Deshalb ist es wichtig, sofort die Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalts für Steuerstrafrecht in Anspruch zu nehmen, der Ihnen engagiert zur Seite steht.

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Das Steuerstrafrecht umfasst alle Gesetze, die Verstöße gegen Steuergesetze sanktionieren. Abhängig von Art und Umfang des Verstoßes kann zwischen ("leichteren") Steuerordnungswidrigkeiten und ("schwereren") Steuerstraftaten unterschieden werden. Erstere werden mit einer Geldbuße, Letztere mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Das Steuerstrafrecht verknüpft dabei Regelungen des Strafrechts und des Steuerrechts.

Als Rechtsanwalt für Steuerrecht in Trier bin ich Berufsgeheimnisträger, der nicht nur zur Geheimhaltung berechtigt, sondern auch verpflichtet ist.

Steuerstrafverteidigung

Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen schnell in steuerstrafrechtliche Ermittlungen nach §§ 370 ff. Abgabenordnung verwickelt werden. Sofern gegen Sie oder Ihr Unternehmen solche Ermittlungen geführt werden, ist die Hinzuziehung eines erfahrenen Steueranwalts unumgänglich.

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Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerhinterziehung setzt fundierte Kenntnisse des steuerlichen Verfahrensrechtes, des materiellen Steuerrechts und des Strafrechts voraus.

Die im Rahmen einer Betriebs- oder Steuerfahndungsprüfung festgesetzten Steuern sind in den meisten Fällen höchst umstritten. Diese strittigen Steuern wirken sich jedoch in zweifacher Hinsicht aus: erstens sind sie zu bezahlen und zweitens bilden sie die Grundlage für die steuerstrafrechtliche Sanktion. Erfolgreiche Steuerstrafverteidigung hat daher stets bei dem materiellen Steuerrecht zu beginnen. Ziel muss sein, die festgesetzten strittigen Steuern aufzuheben bzw. deutlich zu mindern. Nur hierdurch kann das eigentliche Ziel einer erfolgreichen Steuerstrafverteidigung – keine oder eine geringe Strafe – erreicht werden.

Sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung ergeben sich weitgehende Verständigungsmöglichkeiten. Diese können sowohl auf steuerrechtlichen als auch auf verfahrensrechtlichen Erwägungen beruhen.

Effektive Steuerstrafverteidigung erfordert daher sowohl einen Spezialisten im Strafrecht als auch im Steuerrecht. Meine Kanzlei verfügt sowohl über die notwendigen Kenntnisse des Steuerrechts als auch des Strafrechts.

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Steuerverkürzung

Die leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO ist eine „schwächere“ Form der Steuerhinterziehung, die weniger hart sanktioniert wird – nämlich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld. Der Unterschied zur Steuerhinterziehung besteht darin, dass der Steuerpflichtige bei der Steuerverkürzung leichtfertig gehandelt hat. Was das für Sie bedeutet? Die Rechtsprechung versteht darunter, dass derjenige leichtfertig handelt, „der die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpflichtet und imstande ist, obwohl sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass dadurch eine Rechtsverletzung eintreten wird.“

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Die leichtfertige Steuerverkürzung ist für den Betroffenen durchaus vorteilhaft, da er nicht wegen einer Steuerhinterziehung bestraft wird. Denn ist lediglich die leichtfertige Steuerhinterziehung Gegenstand der Sanktion, erfolgt kein Eintrag in das Bundeszentralregister und Sie sind nicht vorbestraft.

Für eine unverbindliche Anfrage für Ihr Steuerproblem kontaktieren Sie meine Kanzlei in Trier am besten direkt telefonisch.

Subventionsbetrug

Wussten Sie, dass Subventionsbetrug kein Kavaliersdelikt ist? Tatsächlich kann dieser mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Zusätzlich ist Subventionsbetrug eine Tat, die nicht einfach von jedem Anwalt optimal verteidigt werden kann – hier muss unbedingt ein Spezialist beauftragt werden.

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„Subventionsbetrug“ ist ein Überbegriff für verschiedene Arten von Delikten, die sich im Bereich staatlicher Subventionen ereignen. In der Regel liegt dann ein Subventionsbetrug vor, wenn in einem Subventionsverfahren über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden, die für den Antragsteller und die Auszahlung der Subventionen vorteilhaft sind. Nicht nur unrichtige oder unvollständige Angaben sind strafbar. Wer bei der Antragstellung subventionsrelevante Tatsachen verschweigt, erfüllt ebenfalls den Tatbestand des § 264 StGB. Der Subventionsbetrug ist dabei eine schwierige Strafrechtsnorm. Denn auch ich als Jurist stehe bei diesem Straftatvorwurf vor komplizierten juristischen Fragestellungen.

Werden Vorwürfe des Subventionsbetrugs gegen Sie erhoben, dann führt der Weg nicht an einer juristischen Vertretung vorbei! Meine Kanzlei in Trier übernimmt kompetent und engagiert Ihre Verteidigung. Mit meinem fundierten Fachwissen stehe ich an Ihrer Seite.

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht bezeichnet alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen und die direkt oder indirekt mit einer unternehmerischen Tätigkeit in Verbindung stehen.

Folgende Delikte zählen u. a. dazu:

  • Betrug nach § 263 StGB
  • Untreue nach § 266 StGB
  • Insolvenzdelikte nach § 15a InsO
  • Korruption nach §§ 298 ff. StGB

Dabei ist die Wirtschaftsstrafverteidigung eine Strafverteidigung mit den Besonderheiten eines Wirtschaftsstrafverfahrens.

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Das Besondere an diesen Fällen ist oft eine umfangreiche und komplexe Fallgestaltung, lang andauernde Ermittlungen, spezialisierte Ermittlungsbehörden mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen sowie ein sich stetig wandelndes Recht, das auf Entwicklungen der Wirtschaft reagiert. Diese Komplexität macht es unabdingbar, dass Sie sich einen guten Anwalt für Steuerrecht an Ihre Seite holen, der gemeinsam mit Ihnen Strategien entwickelt.

Martin Scheibner, Rechtsanwalt in Trier
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